Acht hochqualifizierte Projekte wurden eingereicht. Ein Expertenteam beurteilte die Arbeiten und wählte nach intensiver Prüfung zwei davon aus. Herr Prof. Dr. rer. nat. Michael Bach wurde für sein Projekt „Praxiserprobung des Freiburg visual Acuity Vernier & Contrast Test“ ausgezeichnet und Frau Dr. med. Heike M. Elflein mit dem Projekt „Ist die kinderärztliche Vorsorgeuntersuchung U7a ausreiuchend, um Kinder mit einer behandelbaren klinischen Sehstörung zu erfassen?“.

Herr Prof. Bach hob noch einmal hervor, dass die Früherkennung von Erkrankungen einer der vornehmsten und wirkungsvollsten Aufaben für die Gesundheitsfürsorge bleibt. Gerade die Sehschäfe ist zentraler Bestandteil der Vorsorgeuntersuchungen am Auge. Das Ziel ist die möglichst effiziente und frühzeitige Identifikation von Kindern mit subnormaler Sehschärfe, um diese einer augenärztlichen Behandlung zuzuführen. Er entwickelte den Freiburg Acuity and Contrast Test (FrACT) vor 20 Jahren. Dieser wird zur Zeit im Rems-Murr Kreis in Baden-Württemberg für die Einschulungsuntersuchung eingesetzt. Es ist ein großer Schritt nach vorne im Vergleich zu dem bis jetzt benutzen „Rodatest 300“. Wir hoffen, dass andere Gesundheitsämter auch diesem Beispiel folgen.

Frau Dr. Elfleins Projekt beruht auf der Tatsache, dass in Deutschland keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherungen gibt für ein augenärztliches Screening im Kindesalter. Auch konnte im Jahr 2008 das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in einem von Augen-, sowie Kinder- und Jugendärzten viel diskutierten und umstrittenen Vorbericht zur Nutzenbewertung einer Früherkennungsuntersuchung von Sehstörungen bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres weder einen Beleg noch einen Hinweis für den Nutzen eines solchen Vorschul-Screenings finden. Stattdessen wurde in Deutschland mit der U7a ein Sehtest im Alter von 3 Jahren beim Kinder- und Jungend- bzw. Hausarzt eingeführt. Ist diese kinderärztliche Vorsorgeuntersuchung U7a, in deren Rahmen auch ein Sehtest durchgeführt wird, ausreichend, um genügend Kinder mit einer behandlungsbedürftigen kindlichen Sehstörung zu erfassen?